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Richtlinien für EU-Bürger

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Rund ums Kind...



Mutterschaftsentschädigung



Mütter erhalten eine Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens, wenn sie vor ihrer Niederkunft mindestens neun Monate in der obligatorischen Krankenversicherung versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Die Entschädigung ist auf maximal 172 CHF (109 €) pro Tag begrenzt und wird für die Dauer von 14 Wochen nach der Geburt gezahlt (maximale Dauer des Mutterschaftsurlaubs).

Zehn Kantone zahlen eine Geburtszulage zwischen 600 CHF (381 €) und 1.500 CHF (953 €).


Kindergeld



Die Familienleistungen sind – mit wenigen Ausnahmen - in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt.

Demnach erhalten Eltern für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren Kindergeld, für Studenten und Azubis bis zum Alter von 25 Jahren.
Je nach Kanton und Kinderzahl beträgt das Kindergeld zwischen 154 CHF und 344 CHF.


Kinderkrippe

ab 3 Jahren

Bevor die Kleinen in den Kindergarten gehen besuchen sie häufig die Kinderkrippe, in der sie bereits eine gewissen Zeit ohne Mama und Papa dafür mit anderen Kindern beschäftigen können um sich an den Kindergarten zu gewöhnen.


Kindergarten

ab 5 Jahren

Für zwei Jahre gehen Kinder in den Kindergarten. Die Betreuungszeiten sind in der Regel morgens und nachmittags jeweils 2-3 Stunden.
www.kinderkrippen-online.ch


Schweizer Schulsystem



Auch das Schulsystem ist von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich geregelt.
Hier am Kanton Zürich erklärt:

Primarschule

vgl. Volksschule
ab 6/7 Jahren

Nach dem Kindergarten gehen die Kinder für max. 6 Jahre in die Primarschule und können sich nach der
6. Klasse für verschiedene Wege entscheiden.

Oberschule

vgl. Hauptschule
ab dem 6. Schuljahr

Mit Abschluss der Oberschule ist die Schulpflicht von neun Jahren getan. Häufig werden danach handwerklich, produzierende Berufe erlernt.

Sekundarschule

vgl. Oberstufe
7. - 9. Schuljahr

Die Sekundarschule dauert 3 Jahre und wird in zwei verschiedenen Modellen angeboten:

Dreiteilige Sekundarschule


umfasst die Abteilungen A, B und C, wobei A die anspruchsvollste Stufe ist. (Wird nicht überall angeboten!)

Gegliederte Sekundarschule


umfasst zwei Stammklassen A und B, Mathematik und Deutsch werden in Niveaugruppen zu I, II und III unterrichtet. Auch hier ist A bzw. I die höchste Stufe.

Gymnasium


ab dem 6. Schuljahr

Kinder und Jugendliche können ab dem 6. Schuljahr in das Gymnasium gehen. Diese weiterführende Schule wird mit der Maturität (vgl. Abitur) abgeschlossen.

Bei Übertritt nach der Primarschule dauert das Gymnasium 6 Jahre, nach der Sekundarschule im 2. oder 3. Jahr oder nach dem 10. Schuljahr dauert das Gymnasium 4 Jahre.

Weitere Informationen sind auch auf www.berufsberatung.ch zu finden.



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